Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Wirkung zum 3. April 2020 die bestehende Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Modul für von der „Corona-Krise“ betroffene Unternehmen im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Da bedeutet eine Möglichkeit der Förderung zum Neustart mit einem Wert von bis zu 4000€.
Das ZDH hat eine weitreichende Erklärung hier abgelegt mit weiterführenden Links. Als Berater für diese Produkte unterstütze ich Sie bei der Antragstellung, analysiere gemeinsam mit Ihnen die potentiellen Möglichkeiten. Fördermöglichkeiten der BAFA